Aussageverweigerung der Ehegatten als Unternehmer
CK • Washington. Die Unterschiede im Recht der Staaten Maryland und New York beleuchtete aufschlussreich das Bundesgericht für Maryland im Fall beklagter Ehegatten, denen der Kläger das eheliche Zeugnisverweigerungsrecht abstreiten wollte. Die Beklagten sind gemeinsam unternehmerisch tätig.
In Cunney v. Patrick Communications LLC erklärte das Gericht, dass das eheliche Zeugnisverweigerungsrecht in New York und in Maryland einen gemeinsamen Ursprung aufweist und fast gleich lautet: One spouse is not competent to disclose any confidential communication between the spouses occurring during their marriage. MD Code, Cts. & Jud. Proc., §9-105.
Der Kläger berief sich auf das Recht von New York, das durch die Rechtsprechung Ausnahmen vom Beweisverweigerungsrecht entwickelte, wenn Eheleute Unternehmensthemen erörtern.
In Maryland gilt hingegen diese Regel auch für Geschäftsangelegenheiten, die das Paar bespricht. Allerdings entschied der United States District Court for the District of Maryland am 3. April 2015, dass Ausnahmen greifen können, wenn der Inhalt der ehelichen Gespräche für Dritte bestimmt ist. Diese Fragen sind sachverhaltsabhängig, und das Gericht trug den Parteien auf, den Sachverhalt im weiteren Prozessverlauf entsprechend aufzuarbeiten.
In Cunney v. Patrick Communications LLC erklärte das Gericht, dass das eheliche Zeugnisverweigerungsrecht in New York und in Maryland einen gemeinsamen Ursprung aufweist und fast gleich lautet: One spouse is not competent to disclose any confidential communication between the spouses occurring during their marriage. MD Code, Cts. & Jud. Proc., §9-105.
Der Kläger berief sich auf das Recht von New York, das durch die Rechtsprechung Ausnahmen vom Beweisverweigerungsrecht entwickelte, wenn Eheleute Unternehmensthemen erörtern.
In Maryland gilt hingegen diese Regel auch für Geschäftsangelegenheiten, die das Paar bespricht. Allerdings entschied der United States District Court for the District of Maryland am 3. April 2015, dass Ausnahmen greifen können, wenn der Inhalt der ehelichen Gespräche für Dritte bestimmt ist. Diese Fragen sind sachverhaltsabhängig, und das Gericht trug den Parteien auf, den Sachverhalt im weiteren Prozessverlauf entsprechend aufzuarbeiten.