Flugverspätung in den USA einklagen
CK • Washington. Kein Wunder, dass ein Fluggast nach acht oder 24 Stunden Verspätung klagen will, doch wie eine Schnapsidee wirkt die Sammelklage in Volodarskiy v. Delta Air Lines Inc. mit ihrer Berufung auf eine EU-Richtline vor einem US-Gericht. Aus London und Paris flogen die Kläger verspätet in die USA und verklagten die Luftlinie - wie so mancher Geschäfts- und Privatreisender es gern täte. Manche verlangen Schadensersatz, andere Urlaubsersatz und Dritte Pauschalen, die es nur in Europa gibt.
Deshalb ist die neue Entscheidung vom 10. April 2015 wichtig. Die klare Antwort des Bundesberufungsgerichts im sechsten Bezirk der USA in Chicago über Ansprüche auf die verbraucherfreundliche Vergütungspauschale nach EU-Recht lautet:
Deshalb ist die neue Entscheidung vom 10. April 2015 wichtig. Die klare Antwort des Bundesberufungsgerichts im sechsten Bezirk der USA in Chicago über Ansprüche auf die verbraucherfreundliche Vergütungspauschale nach EU-Recht lautet:
First, EU 262 is not incorporated into Delta's contract of carriage, so the claim is not cognizable as a breach of contract. The plaintiffs … press only a direct claim under the regulation. But a direct claim for compensation under EU 261 is actionable only as provided in the regulation itself, which requires that each EU Member States designate an appropriate administrative body to handle enforcement responsibility and implicitly limit its judicial redress to courts in Member States under the procedures of their own national law.Logisch. Würde ein deutsches Gericht meinen Anspruch unter Berufung auf US-Recht gegen eine Telefongesellschaft, nur weil ein Anruf von den USA nach Deutschland unsauber klingt, nicht abweisen? Wieso sollte dann ein amerikanisches Gericht einen Anspruch nach europäischem Recht ohne jegliche IPR-Anknüpfung dorthin gewähren - vor allem, wenn dieses Recht auch die Verwaltung durch dortige mitgliedsstaatliche Ämter voraussetzt!