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Samstag, den 18. April 2015

EMails mit Amis: Die deutschen Fehler

 
.   Lieber Mandant, da Sie für gutgemeinte Tipps empfänglich sind, hier die typischen Fehler aus Deutschland im Verkehr mit den USA - andere Länder, andere Fehler:
Mrs. darf heute nicht mehr sein, weil es wie Fräulein im Deutschen wirkt. Richtig sind Ms. und Ms ohne Punkt.

Vorname und gleichzeitig förmlich: Sie haben recht, das ist so! Deshalb vermute ich, dass Sie ein überdurchschnittlich gutes Gespür für den Umgang mit Amerikanern im Geschäftsverkehr haben. Den Vornamen sollte der Amerikaner anbieten. Am besten lässt man ihnen auch den Vortritt beim Wechsel von "Dear" zu "Hello" und von "Sincerely," zu "Best regards,".

Der erste Buchstabe im ersten Absatz nach dem Komma in "Dear ...," wird stets groß geschrieben. Ebenso werden Landesbezeichnungen als Nomen und Adjektiv groß geschrieben.

Ich fand es sehr erfreulich, dass Sie in Ihrer Nachricht an meine Assistentin E-Mail schrieben und nicht auf das E verzichteten. Das führt in den USA beim Empfänger oft zu Verwirrung, weil Mail hier ja den normalen Postweg bezeichnet. Die Amerikaner wissen nicht, dass in Deutschland Mail oft für digitale Korrespondenz verwandt wird.
So, jetzt hoffe ich, dass mein Deutsch nach 35 Jahren USA noch verständlich und höflich klingt.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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