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Dienstag, den 21. April 2015

Der schnelle Weg zum Erfolg: Illegal  

.   30 Mio. Dollar zahlte die Versicherung aus, dann begann ein Schiedsverfahren im Streit um das Geld, den die Versicherung verlor, und es folgte ein Anerkennungsverfahren vor dem Gericht, das sie ebenfalls verlor. Zu guter Letzt erließ das Gericht eine Sanktionenverfügung, die sie nach dem Urteil statt eines ordentlichen Vollstreckungsverfahrens zur erneuten Zahlung zwingen sollte.

Das Blatt wendete sich in Universitas Education LLC v. Nova Group Inc. erst in der Revision. Das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA in New York City entschied am 20. April 2015 für die Versicherung. Eine Sanktionenverfügung komme nicht in Betracht. Anlass für eine Sanktion bestehe nicht.

Die Klägerin müsse den ordentlichen Weg zur Urteilsvollstreckung ohne Abkürzung beschreiten und das Risiko aller Einreden auf sich nehmen. Dem Untergericht machte es lesenswert klar, dass Sanktionen keine Alternative zur Urteilsvollstreckung darstellen.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.