Warum brannte die Scheune ab? Produkthaftung?
CK • Washington. Soll Produkthaftung für alles herhalten? Dem Kläger brannte die Scheune ab, und er verklagte einen Bohrerhersteller. Ein Bohrer kann heißlaufen, aber was der Bohrer mit dem Brand zu tun hat, erklärt der Kläger nicht. Ebensowenig klärte er das Gericht oder den Beklagten über Art und Modell des Bohrers oder des Akkus oder eine kausalen Verlauf auf.
Da spielt auch kein amerikanisches Gericht mit: Williams provided insufficient specific, admissible record evidence to identify the type of drill, battery, and charger involved in the fire or to show that the drill, battery, and charger were defective in any respect, entschied das Bundesgericht für Massachusetts nach dortigem Recht der unerlaubten Handlungen, Torts.
Am 21. April 2015 bestätigte in Williams v. Techtronic Industries of North America Inc. das Bundesberufungsgericht des ersten Bezirks der USA in Boston in der Revision die Abweisung mit ausführlicher Begründung. Bei einem Produkthaftungsanspruch darf der Hersteller schon etwas mehr erwarten, mehr Fakten beispielsweise oder auch ein Gutachten. Sonst gibt's nix für die Scheune, die umsonst verbrennt.
Da spielt auch kein amerikanisches Gericht mit: Williams provided insufficient specific, admissible record evidence to identify the type of drill, battery, and charger involved in the fire or to show that the drill, battery, and charger were defective in any respect, entschied das Bundesgericht für Massachusetts nach dortigem Recht der unerlaubten Handlungen, Torts.
Am 21. April 2015 bestätigte in Williams v. Techtronic Industries of North America Inc. das Bundesberufungsgericht des ersten Bezirks der USA in Boston in der Revision die Abweisung mit ausführlicher Begründung. Bei einem Produkthaftungsanspruch darf der Hersteller schon etwas mehr erwarten, mehr Fakten beispielsweise oder auch ein Gutachten. Sonst gibt's nix für die Scheune, die umsonst verbrennt.