Da spielt auch kein amerikanisches Gericht mit: Williams provided insufficient specific, admissible record evidence to identify the type of drill, battery, and charger involved in the fire or to show that the drill, battery, and charger were defective in any respect, entschied das Bundesgericht für Massachusetts nach dortigem Recht der unerlaubten Handlungen, Torts.
Am 21. April 2015 bestätigte in Williams v. Techtronic Industries of North America Inc. das Bundesberufungsgericht des ersten Bezirks der USA in Boston in der Revision die Abweisung mit ausführlicher Begründung. Bei einem Produkthaftungsanspruch darf der Hersteller schon etwas mehr erwarten, mehr Fakten beispielsweise oder auch ein Gutachten. Sonst gibt's nix für die Scheune, die umsonst verbrennt.