• • Anforderungen an Fotorechtsverletzungsklage • • Verwechselbarkeitsmerkmale im Markenrecht • • Herstellerhaftung nach FBI-Telefondurchsuchung • • Zwang zur Gleichbehandlung verfassungswidrig • • Buch im Eigenverlag von Bestseller plagiiert • • Grenzkontrolle auf digitales Schmuggelgut • • Anfechtung der Online-Haftungsimmunität • • Zession des Urheberrechts nach 35 Jahren beendet • • Neueste Urteile USA

Sonntag, den 26. April 2015

Abbas-Sohn verliert Diffamierungsklage  

Wichtiges Meinungsfreiheitsurteil für Bundesgerichte
.   Viele US-Staaten haben heute ein Anti-Slapp-Gesetz zum Schutz der Meinungs­freiheit. Ist deutlich, dass eine Diffa­mierungs­klage dieser Schutz­einrede unterliegt, ist der Prozess bereits in der­selben Phase wie der der Schlüs­sigkeits­prüfung abzuweisen. Ein Sohn des Palesti­nenser­führers Abbas verlor auf diese Weise. Er verlor erneut in der Revision in Yassar Abbas v. Foreign Policy Group LLC, wo er einen wichtigen Teil­erfolg errang, am 24. April 2015.

Die beklagte Organisation hatte in einem Webseiten­bericht den Abbas-Söhnen unter­stellt, ihr Einfluss leite sich von dem ihres Vaters ab und sie berei­cherten sich auf Kosten ihrer Lands­leute und des US-Steuer­zahlers. Gegen die eingereichte Verleumdungs­klage erhob die Beklagte den Anti-Slapp-Ein­wand nach dem Recht des District of Columbia und bezeich­nete die Klage als unschlüs­sig. Sie gewann auf der ersten Grundlage.

Das Bundesberufungsgericht in der Haupt­stadt unter­suchte gründlich und weg­weisend die Anwend­barkeit des Anti-Slapp-Gesetzes und fand, dass es eine Prozess­regel darstellt, die mit den Prozess­regeln für Bundes­gerichte kollidiert. Dieser Konflikt sei nur so zu lösen, dass das Gesetz nicht im Bundes­gericht, sondern nur im einzel­staatlichen Gericht des District of Columbia anwend­bar sei. Die Be­klagte siegte den­noch, denn die Verleum­dung sei nicht so schlüssig dargelegt, dass sie gegen den Meinungs­freiheits­grundsatz der Bundes­verfas­sung bestehen könne.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.