Die beklagte Organisation hatte in einem Webseitenbericht den Abbas-Söhnen unterstellt, ihr Einfluss leite sich von dem ihres Vaters ab und sie bereicherten sich auf Kosten ihrer Landsleute und des US-Steuerzahlers. Gegen die eingereichte Verleumdungsklage erhob die Beklagte den Anti-Slapp-Einwand nach dem Recht des District of Columbia und bezeichnete die Klage als unschlüssig. Sie gewann auf der ersten Grundlage.
Das Bundesberufungsgericht in der Hauptstadt untersuchte gründlich und wegweisend die Anwendbarkeit des Anti-Slapp-Gesetzes und fand, dass es eine Prozessregel darstellt, die mit den Prozessregeln für Bundesgerichte kollidiert. Dieser Konflikt sei nur so zu lösen, dass das Gesetz nicht im Bundesgericht, sondern nur im einzelstaatlichen Gericht des District of Columbia anwendbar sei. Die Beklagte siegte dennoch, denn die Verleumdung sei nicht so schlüssig dargelegt, dass sie gegen den Meinungsfreiheitsgrundsatz der Bundesverfassung bestehen könne.