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Montag, den 27. April 2015

Teurer Anwaltswechsel spät im Prozess  

.   Natürliche Personen dürfen sich im Prozess selbst vertreten. Für juristi­sche Personen gilt auch in den USA die Postu­lations­fähig­keit. In MDH-Rockland Inc. v. Aero­space Distributors Inc. verlor ein finanz­schwaches Unter­nehmen seinen Rechts­anwalt spät im Prozess.

Das Gericht erlaubte einen Anwaltswechsel, doch der Nach­folger zeigte seine Vertre­tung erst nach 31 Tagen statt der vorge­schriebenen 30 Tage an. Die Gegen­seite bean­tragte eine Klagab­weisung, weil das Unter­nehmen unver­treten war, und ver­langte die Kosten ihrer Vorbe­reitung auf einen verein­barten, verstri­chenen Vergleichs­termin. Das Bundes­gericht für den Bezirk von Maryland erör­terte lesens­wert am 20. April 2015, dass nur eine Sanktion ange­zeigt ist, und zwar die Kosten­erstattung.

Hingegen ist die Verlet­zung der Anwalts­pflicht nicht so erheb­lich, dass sie eine Abwei­sung recht­fertigt, denn sie dauerte nur einen Tag und die Gegenseite wurde nicht präjudiziert. Zudem war es der erste Verstoß der Partei gegen die gericht­lichen Effizienz­regeln.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.