Als sich das Bundesgericht die Frage des einzelstaatlichen Rechts von höchsten Staatsgericht New Jerseys klären ließ, gab es noch keinen Präzedenzfall. Das Gericht entschied, dass die Karten dem Gesetz unterfielen. Das Bundesgericht wandte daraufhin diese Vorgabe auf die Parteien prospektiv, jedoch nicht rückwirkend an. Neues Recht sei mit Vorsicht auf alte Sachverhalte anzuwenden.
In der Revision vor dem Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA folgte die abschließende, weit über Gutscheine hinauswirkende Entscheidung am 30. April 2015. Neu, rügten die Kläger, sei das Recht nicht; es sei auch rückwirkend anzuwenden, denn der Supreme Court von New Jersey hätte das alte Vertrags- und Verbraucherschutzrecht von New Jersey in seiner Leitsatzentscheidung berücksichtigt. Anders entschied die Revision: Neu ist, was noch keinen Präzedenzfall hat:
The New Jersey Supreme Court's decision in […] was not foreshadowed by an unambiguous reading of the text of the statute or by other state court decisions. … Because the rule announced in […] was not foreshadowed by the case law or an unambiguous statute, it qualifies as new. AaO 16.