In San Francisco entschied das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks der USA am 1. Mai 2015 im Fall Center For Competitive Politics v. Kamala Harris gegen die Gruppe. Der verfassungsrechtliche Schutz der Versammlungsfreiheit sei ein hohes Gut, gegen das der angefochtene Gesetzeseingriff mit seinem Transparenzgebot abzuwägen sei.
Die Revision berief sich unter anderem auf Präzedenzfälle, in denen Afroamerikanergruppen ihre Mitglieder trotz erkennbarer Gefahren für Leib und Leben offenlegen mussten. Solche Gefahren hat die Klägerin nicht behauptet, sondern lediglich erklärt, dass ihr Vorgehen gegen Gleichberechtigungsgesetze zum Schutz der traditionellen Ehe bei manchen auf Ablehnung stoße.
Dies reiche jedoch nicht, um das überwiegende staatliche Interesse an der Veröffentlichung von Spenden und Spendern auszugleichen. Der Staat rechne unter anderem mit mehr Effizienz in der Vermeidung von Spenden- und Steuerdelikten durch Transparenz. Der inzidente Eingriff in die Versammlungsfreiheit und auch die verfassungsrechtliche geschützte politische Teilnahme sei nicht überzogen.