Kalifornische Kunsthandelstantiemen beschnitten
CK • Washington. Jeder Staat hat sein eigenes Recht, aber das kalifornische ist oft eigentümlicher und manchmal wegweisend. Gelegentlich ist auch klar, dass es unvereinbar mit Bundesrecht und dem anderer Staaten ist. Ganz klar war dies im Fall Sam Francis Foundation v. Christies Inc. nicht, als kalifornische Künstler bei einem Auktionshaus in New York die ihnen nach dem kalifornischen Resale Royalty Act beim Wiederverkauf von Werken zustehenden Tantiemen einklagten.
Ihre Klage vor dem Bundesgericht für den Mittelbezirk Kaliforniens verloren sie, weil das Gericht das Gesetz als bundesverfassungswidrig ansah. Es verletze die Handelsklausel der Verfassung, und zwar in seiner ruhenden, nichtaktiven Wirkung, also die dormant Commerce Clause. Das Gesetz wirke nämlich bundesweit als Handelshemmnis, während die Commerce Clause den Handel zwischen den US-Staaten fördern und von Hindernissen freihalten soll.
Am 5. Mai 2015 entschied das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks in San Francisco differenzierter. Das Gesetz wirke nur in Verbindung mit nichtkalifornischen Vorgängen und Parteien hemmend und sei beschränkt verfassungswidrig. Kalifornische Transaktionen und Parteien unterlägen dem Gesetz in verfassungsvereinbarer Weise. Für den Kunsthandel mit dem Ausland stellt sich nun die Frage, wie die Auslegung der Commerce Clause ausfallen würde.
Ihre Klage vor dem Bundesgericht für den Mittelbezirk Kaliforniens verloren sie, weil das Gericht das Gesetz als bundesverfassungswidrig ansah. Es verletze die Handelsklausel der Verfassung, und zwar in seiner ruhenden, nichtaktiven Wirkung, also die dormant Commerce Clause. Das Gesetz wirke nämlich bundesweit als Handelshemmnis, während die Commerce Clause den Handel zwischen den US-Staaten fördern und von Hindernissen freihalten soll.
Am 5. Mai 2015 entschied das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks in San Francisco differenzierter. Das Gesetz wirke nur in Verbindung mit nichtkalifornischen Vorgängen und Parteien hemmend und sei beschränkt verfassungswidrig. Kalifornische Transaktionen und Parteien unterlägen dem Gesetz in verfassungsvereinbarer Weise. Für den Kunsthandel mit dem Ausland stellt sich nun die Frage, wie die Auslegung der Commerce Clause ausfallen würde.