Oh Wunder, die NSA darf gar nicht sammeln
CK • Washington. Etwas überraschend für Politiker, doch nicht den Rest der USA stellte am 7. Mai 2015 in New York City das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks in ACLU v. Clapper fest, dass die NSA nach §215 Patriot Act gar so umfangreich und ziellos Telefon-Metadaten sammeln darf, wie sie es praktiziert. Die 110-seitige Revisionsentscheidung bedarf eines gründlichen Studiums, um ihre Auswirkungen zu würdigen. Auf den ersten Blick scheint sie auch die Neuauthorisierung des Patriot Act im Kongress zu beeinflussen, die die Metadatensammlung ein wenig eingrenzen soll. Anders als das Untergericht folgerte die Revision auch, dass das Gesetz der richterlichen Prüfung unterliegt und nicht nur politische Fragen aufwirft.