Aus Kompentenzneid beim Amt angekreidet
CK • Washington. Ein Ortspolizeichef kreidet ein Agentenpärchen vom Heimatsicherheitsdienst bei seinem Arbeitgeber an; es revanchiert sich mit einer Verleumdungsklage im lesenswert geschilderten Fall Piccone v. Bartels. Das Pärchen hatte auf anwaltliche Anweisung hin einen Rauchmelder im Haus von von der Polizei gesuchten Verwandten einbauen wollen, als die Ortspolizei es aufhielt, bis es sich auswies.
Zu unprofessionell sei es aufgetreten; womöglich habe es sogar den Aufenthaltsort der Gesuchten gekannt. Das Bundesberufungsgericht des ersten Bezirks der USA in Boston entschied am 7. Mai 2015 gegen die Agenten vom Bundesministerium. Das unprofessionelle Verhalten fällt im konkreten Fall unter subjektive Eindrücke, die nicht als Verleumdung verfolgt werden.
Die unterstellte Kenntnis über die Gesuchten ist nicht verleumderisch, weil sich der dem Arbeitgeber mitgeteilte Verdacht von objektiv nichtdiffamierenden Tatsachen ableitet, die die Vermutung als realistische Option stützen. Die behauptete Unterstellung stellt im Zusammenhang mit der Aufgabe der Polizei eine zulässige Folgerung dar. Das Pärchen verlor und bereicherte das Verleumdungsrecht um eine Nuance.
Zu unprofessionell sei es aufgetreten; womöglich habe es sogar den Aufenthaltsort der Gesuchten gekannt. Das Bundesberufungsgericht des ersten Bezirks der USA in Boston entschied am 7. Mai 2015 gegen die Agenten vom Bundesministerium. Das unprofessionelle Verhalten fällt im konkreten Fall unter subjektive Eindrücke, die nicht als Verleumdung verfolgt werden.
Die unterstellte Kenntnis über die Gesuchten ist nicht verleumderisch, weil sich der dem Arbeitgeber mitgeteilte Verdacht von objektiv nichtdiffamierenden Tatsachen ableitet, die die Vermutung als realistische Option stützen. Die behauptete Unterstellung stellt im Zusammenhang mit der Aufgabe der Polizei eine zulässige Folgerung dar. Das Pärchen verlor und bereicherte das Verleumdungsrecht um eine Nuance.