In Philadelphia erließ das Bundesberufungsgericht des dritten Bezirks der USA am 14. Mai 2015 eine weitreichende Entscheidung mit einer 65-seitigen Begründung. Einerseits stützte es das Gesetz als minimalen Eingriff, der die Redefreiheit kaum berührt. Außer dem Verzicht auf Daten von unverwechselbar Uralten böten sich sanftere Eingriffe nicht an. Andererseits hielt es die Datenkontrolle ohne Verwaltungs- oder Gerichtsbeschluss für verfassungswidrig und gab den Fall zur vertieften Prüfung zurück.
In Philadelphia erließ das Bundesberufungsgericht des dritten Bezirks der USA am 14. Mai 2015 eine weitreichende Entscheidung mit einer 65-seitigen Begründung. Einerseits stützte es das Gesetz als minimalen Eingriff, der die Redefreiheit kaum berührt. Außer dem Verzicht auf Daten von unverwechselbar Uralten böten sich sanftere Eingriffe nicht an. Andererseits hielt es die Datenkontrolle ohne Verwaltungs- oder Gerichtsbeschluss für verfassungswidrig und gab den Fall zur vertieften Prüfung zurück.
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.