Seine Revisionsbegründung führt lehrreich in die unterschiedlichen Phasen des Strafprozesses mit ihren Schuld- und Strafmaßabschnitten ein. Das Gericht hatte die Geschworenen Deliberation mit Premeditation gleichsetzen lassen und damit der Staatsanwaltschaft fehlerhaft den Beweis des Merkmals Deliberation erspart. Das Untergericht sah den Fehler als folgenlos an, während die Revision ihn als Verfassungsverstoß bezeichnete.
Seine Revisionsbegründung führt lehrreich in die unterschiedlichen Phasen des Strafprozesses mit ihren Schuld- und Strafmaßabschnitten ein. Das Gericht hatte die Geschworenen Deliberation mit Premeditation gleichsetzen lassen und damit der Staatsanwaltschaft fehlerhaft den Beweis des Merkmals Deliberation erspart. Das Untergericht sah den Fehler als folgenlos an, während die Revision ihn als Verfassungsverstoß bezeichnete.
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.