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Dienstag, den 19. Mai 2015

Volksaufstand wegen Films: Film bleibt

 
.   Volksaufstände und ein mörderischer Botschafts­überfall wurden dem ver­hetzen­den Film Inno­cence of Muslims zuge­schrie­ben, dessen Entfer­nung von YouTube in Kali­fornien das Bundes­berufungs­gericht des neunten Bezirks der USA im Fall Garcia v. Google aufhob. Die Lösch­verfü­gung revidierte dasselbe Gericht als Plenar­senat am 18. Mai 2015.

Den Antrag auf die Injunction hatte eine Schaus­piele­rin eingeleitet, die sich für einen anderen Film auf­nehmen ließ und später entdeckte, dass ihre Fünf­sekunden-Aufnahme für ein volks­verhet­zendes Thema miss­braucht und ihre Tonauf­nahme mit anderen Texten über­spielt wurde. Das Revisions­gericht nahm die Todes­drohungen zur Kenntnis und sah einen Ansatz für eine Verlet­zung ihres Urheber­rechts, der das Verbot zumindest einst­weilig ermög­lichte.

Jetzt stellte das Gericht primär auf das Verfassungs­recht der Meinungs­freiheit ab und entschied, dass der vorhe­rige Eingriff in das Verfassungs­recht, das auch Blas­phemie schützt, im Namen des Urheber­rechts, 17 USC §102(a), zu weit ging. Eine Minder­meinung hielt die Befassung mit dem Copyright Act für unnötig. Allein die man­gelnde Wahr­scheinlich­keit eines irre­parablen Schadens hätte bereits zur Antrags­abweisung führen müssen. Die Mehr­heit war besorgt, dass die Auf­spaltung eines Films in Kompen­tenten zahl­reicher Urheber­rechtsin­haber eine Schweizer-Käse-Wir­kung entfal­ten würde, aaO 20.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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