Im vorliegenden Fall knackte die Freundin des Verurteilten dessen Passwort, fand belastendes Material und rief die Polizei. Der Polizist ließ sich von ihr einige der pornographischen Fotos zeigen, ohne hierzu einen Durchsuchungsbefehl eingeholt zu haben. Weil sich in der darauf anschließenden Verhandlung nicht mehr klären ließ, ob ihm die Freundin genau die Fotos zeigte, die sie sich zuvor angesehen hatte oder andere, wurde ein Verstoß gegen die private Search Doctrine angenommen.
Zur Begründung gab das Gericht an, dass es nicht notwendig gewesen sei, sofort vor Ort - ohne Durchsuchungsbefehl - den Rechner zu durchsuchen. Vom Verurteilten ging keine Gefahr aus, da er einen Tag zuvor verhaftet worden sei. Aus diesem Grund sei unwahrscheinlich gewesen, dass die Bilder in naher Zukunft gelöscht oder manipuliert werden würden. Diese Umstände seien für den anwesenden Officer klar ersichtlich gewesen, sodass er bis zum offiziellen Erlass des Durchsuchungsbefehls mit der Laptop-Auswertung hätte warten können.