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Samstag, den 23. Mai 2015

Laptop an der Grenze durchsucht  

Grenzen des Eingriffs nach der US-Verfassung
JBL - Washington.   Am 8. Mai 2015 entschied das Bundesgericht der Hauptstadt im Fall USA v. Jae Shik Kim über die Zulässigkeit einer Laptop-Durchsuchung am Flughafen. Dabei handele es sich nicht um eine Ausnahme vom Fourth Amendment, sondern nur um eine Ausnahme an die Anforderungen eines Durchsuchungsbeschlusses.

Der beschuldigte koreanische Geschäftsmann wurde am Flughafen bei der Ausreise verdächtigt, in den Vereinigten Staaten unter einer Exportkontrolle stehende Waren an chinesische Geschäftsleute zu transportieren, um diese anschließend in den Iran zu versenden. Aufgrund dieses Verdachts wurde er bei der Ausreise aus den USA von einem Ermittler des Heimatschutzamts, Department of Homeland Security, angehalten, der sein Gepäck kontrollierte und den Rechner beschlagnahmte, um etwaige Hinweise auf kriminelle Aktivitäten zu finden.

Der Rechner wurde allerdings nicht direkt am Flughafen in Los Angeles geöffnet, sondern ins 150 Meilen entfernte San Diego gebracht, sodass sich das Gericht an dieser Stelle lehrreich mit der Frage auseinander zu setzen hatte, ob es sich in einem solchen Fall noch um eine Grenzkontrolle handeln kann, für die alleine ein Durchsuchungsbeschluss vorlag. Zudem prüfte das Gericht wegweisend den notwendigen Grad des erforderlichen Verdachts, der zur Laptop-Durchsuchung berechtige.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.