Der beschuldigte koreanische Geschäftsmann wurde am Flughafen bei der Ausreise verdächtigt, in den Vereinigten Staaten unter einer Exportkontrolle stehende Waren an chinesische Geschäftsleute zu transportieren, um diese anschließend in den Iran zu versenden. Aufgrund dieses Verdachts wurde er bei der Ausreise aus den USA von einem Ermittler des Heimatschutzamts, Department of Homeland Security, angehalten, der sein Gepäck kontrollierte und den Rechner beschlagnahmte, um etwaige Hinweise auf kriminelle Aktivitäten zu finden.
Der Rechner wurde allerdings nicht direkt am Flughafen in Los Angeles geöffnet, sondern ins 150 Meilen entfernte San Diego gebracht, sodass sich das Gericht an dieser Stelle lehrreich mit der Frage auseinander zu setzen hatte, ob es sich in einem solchen Fall noch um eine Grenzkontrolle handeln kann, für die alleine ein Durchsuchungsbeschluss vorlag. Zudem prüfte das Gericht wegweisend den notwendigen Grad des erforderlichen Verdachts, der zur Laptop-Durchsuchung berechtige.