Am 24. Mai 2015 entschied das Bundesgericht der Hauptstadt gegen die beantragte einstweilige Verfügung im Fall Save Jobs USA v. U.S. Department of Homeland Security. Erstens sei der durch eine Visumsänderung verursachte, behauptete Schaden eher allgemeinwirkend und nicht konkret den Stellenverlusten der klagenden IT-Arbeiter zuzuordnen. Zweitens sei das Erfordernis des irreparablen und unmittelbar drohenden Schadens, der spekulativ erscheine, nicht überzeugend nachgewiesen.
Die Abweisungsbegründung erläutert lesenswert die auf dem Verwaltungsverfahrensgesetz des Bundes, Administrative Procedures Act, beruhenden Argumente der von der beabsichtigten Einwanderungsregelung betroffenen IT-Arbeiter und die Voraussetzungen einer einstweiligen Verfügung. Im Hauptverfahren kann die Sache weiter verfolgt werden.