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Montag, den 25. Mai 2015

Die Angst des IT-Personals vor Indern

 
.   US-IT-Personal wurde entlassen und musste den billi­geren Ersatz, nämlich von einer indischen Firma ange­botene Zeit­arbeits­kräfte, zum Ausgleich für eine Ent­lassungs­abfin­dung an­lernen. Die Ameri­kaner wandten sich darauf gegen neue Einwan­derungs­bestim­mungen, die den Fami­liennach­zug für Zeit­personal aus dem Ausland mit einem neuen H-4-Visum erlauben sollen.

Am 24. Mai 2015 entschied das Bundesgericht der Haupt­stadt gegen die bean­tragte einst­weilige Verfü­gung im Fall Save Jobs USA v. U.S. Department of Homeland Security. Erstens sei der durch eine Visumsän­derung verur­sachte, behaup­tete Schaden eher allge­mein­wir­kend und nicht konkret den Stellen­verlusten der klagen­den IT-Arbeiter zuzu­ordnen. Zweitens sei das Erfor­dernis des irre­parablen und unmit­telbar drohen­den Schadens, der speku­lativ erscheine, nicht über­zeugend nach­gewiesen.

Die Abweisungsbegründung erläutert lesens­wert die auf dem Ver­waltungs­verfahrens­gesetz des Bundes, Admi­nistrative Proce­dures Act, beru­henden Argu­mente der von der beab­sichtig­ten Einwan­derungs­regelung betrof­fenen IT-Arbeiter und die Voraus­setzun­gen einer einst­weiligen Ver­fügung. Im Haupt­verfah­ren kann die Sache weiter verfolgt werden.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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