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Donnerstag, den 28. Mai 2015

Keine Erstattung für Sieger im Copyright-Prozess  

.   Die obsiegende Partei erhält in der Regel keine Kosten­erstattung im US-Prozess, es sei denn, ein Gesetz wie der Copy­right Act in §505 sieht das vor. Auf diesen berief sich der Beklagte, der nach langem Prozes­sieren im Supreme Court der USA den Vorwurf der urheber­rechtswid­rigen Einfuhr von für auslän­dische Märkte bestimmten Lehr­büchern aus­räumte, siehe Student gewinnt im Supreme Court.

In New York City verweigerte ihm das Bundesgericht die Kosten­erstat­tung, und am 27. Mai 2015 gelangte das dort ansäs­sige Bundes­berufungs­gericht des zweiten Bezirks der USA in John Wiley & Sons v. Kirtsaeng mit einer lehr­reichen Begrün­dung zum selben, vom gesetz­lich einge­räumten Er­messen getra­genen Ergebnis.

Wesentlich ist, dass die Klägerin eine herr­schende Mei­nung mit ihrer Klage vertrat, die zwei Instan­zen bestätigten, was einen Miss­brauch der Rechts­auffas­sung und der Justiz aus­schloss. Beide Seiten hatten gleicher­maßen Recht: die eine vor der Supreme Court-Ent­scheidung, die andere danach. Eine stra­fende Kosten­erstat­tung, die leicht eine halbe Million Dollar aus­machen kann, erschien der Revision deshalb unbillig und für die Ent­wicklung des Urheber­rechts nicht förderlich.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.