Keine Erstattung für Sieger im Copyright-Prozess
CK • Washington. Die obsiegende Partei erhält in der Regel keine Kostenerstattung im US-Prozess, es sei denn, ein Gesetz wie der Copyright Act in §505 sieht das vor. Auf diesen berief sich der Beklagte, der nach langem Prozessieren im Supreme Court der USA den Vorwurf der urheberrechtswidrigen Einfuhr von für ausländische Märkte bestimmten Lehrbüchern ausräumte, siehe Student gewinnt im Supreme Court.
In New York City verweigerte ihm das Bundesgericht die Kostenerstattung, und am 27. Mai 2015 gelangte das dort ansässige Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA in John Wiley & Sons v. Kirtsaeng mit einer lehrreichen Begründung zum selben, vom gesetzlich eingeräumten Ermessen getragenen Ergebnis.
Wesentlich ist, dass die Klägerin eine herrschende Meinung mit ihrer Klage vertrat, die zwei Instanzen bestätigten, was einen Missbrauch der Rechtsauffassung und der Justiz ausschloss. Beide Seiten hatten gleichermaßen Recht: die eine vor der Supreme Court-Entscheidung, die andere danach. Eine strafende Kostenerstattung, die leicht eine halbe Million Dollar ausmachen kann, erschien der Revision deshalb unbillig und für die Entwicklung des Urheberrechts nicht förderlich.
In New York City verweigerte ihm das Bundesgericht die Kostenerstattung, und am 27. Mai 2015 gelangte das dort ansässige Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA in John Wiley & Sons v. Kirtsaeng mit einer lehrreichen Begründung zum selben, vom gesetzlich eingeräumten Ermessen getragenen Ergebnis.
Wesentlich ist, dass die Klägerin eine herrschende Meinung mit ihrer Klage vertrat, die zwei Instanzen bestätigten, was einen Missbrauch der Rechtsauffassung und der Justiz ausschloss. Beide Seiten hatten gleichermaßen Recht: die eine vor der Supreme Court-Entscheidung, die andere danach. Eine strafende Kostenerstattung, die leicht eine halbe Million Dollar ausmachen kann, erschien der Revision deshalb unbillig und für die Entwicklung des Urheberrechts nicht förderlich.