Stress und Panik am Arbeitsplatz: Behindert?
CK • Washington. Behindertenansprüche behauptete die Klägerin in Higgins-Williams v. Sutter Medial Foundation, die mit ihren Vorgesetzten in einer Klinik nicht zurecht kam. Ihr Arzt bescheinigte ihr Anpassungsschwierigkeiten, während ihre Vorgesetzten ihre Arbeitsleistungen für unzureichend hielten. Nach einer Rüge wegen eines gefährlichen Fehlers erlitt die Klägerin einen Panikanfall, ging und kehrte nie wieder zur Klinik zurück. Sie machte jedoch einen Anspruch auf Arbeitsplatzanpassung wegen einer Behinderung nach Bundes- und kalifornischem Recht geltend.
Das Urteil des dritten Berufungsgerichts Kaliforniens vom 26. Mai 2015 zeigt die Grenzen der Behindertenschutzgesetze auf. Stress und Anpassungsschwierigkeiten verbunden mit Angstgefühlen im Umgang mit den Vorgesetzten stellen keine Behinderung im Sinne der Gesetze dar. Eine behinderungsgerechte Anpassung durch Zuweisung zu anderen Vorgesetzten verlangt das Gesetz nicht. Der Arbeitgeber durfte der Klägerin auch trotz der ärztlich belegten Probleme kündigen, erklärt lehrreich die 13-seitige Begründung.
Das Urteil des dritten Berufungsgerichts Kaliforniens vom 26. Mai 2015 zeigt die Grenzen der Behindertenschutzgesetze auf. Stress und Anpassungsschwierigkeiten verbunden mit Angstgefühlen im Umgang mit den Vorgesetzten stellen keine Behinderung im Sinne der Gesetze dar. Eine behinderungsgerechte Anpassung durch Zuweisung zu anderen Vorgesetzten verlangt das Gesetz nicht. Der Arbeitgeber durfte der Klägerin auch trotz der ärztlich belegten Probleme kündigen, erklärt lehrreich die 13-seitige Begründung.