Trotz dieser Hürden versuchte der Kläger nach dem resonanzlosen Einreichen von Musikvideos im Fall Emrit v. Independent Music Awards, die ausschreibende Institution dazu zu verpflichten, seine Einreichungen fortan und unbegrenzt zu prüfen. Den Impetus zur Klage gab ihm seine Enttäuschung, als er $160 Dollar für den Versand seiner sieben Musikvideos zahlte und von der Organisation keine Antwort erhielt. $250.000 Schadensersatz verlangte er auch.
Das Bundesberufungsgericht des dritten Bezirks der USA in Philadelphia erteilte ihm am 3. Juni 2015 eine über ihn hinaus lehrreiche, doch herbe Lektion. Es bestätigte die Klagabweisung aus zahlreichen Gründen. Die Klage entbehre einer plausiblen Darlegung eines Schadens, einer Anspruchsgrundlage und selbst der Berechtigung zum Beschreiten des bundesgerichtlichen Rechtswegs. Die Abhilfen, Remedies, des Common Law- und des Equity-Rechts sind mit seinen Vorstellungen unvereinbar. Wenigstens die Gerichtskosten wurden dem Kläger erlassen.