Einzelstaatliche Regelungen im bundesrechtlich regulierten Pharmabereich sind nach der Rechtsprechung des Supreme Court der USA in Washington unzulässig, Medtronic, Inc. v. Lohr, 518 US 470, 495 (1996). Dies schließt auch einen Produkthaftungsanspruch wegen unzureichender Nebenwirkungsaufklärung ein, entschied das Gericht. Der Hersteller hatte die vorgeschriebenen und mit der FDA abgestimmten Warnungen aufgenommen. Mehr oder auch weniger darf er nicht tun. Eine Haftung ist aus dem behaupteten Mangel deshalb nicht abzuleiten.
Eine verbraucherschutzrechtliche Haftung nach dem einzelstaatlichen Consumer Protection Act des Staates Vermonts trifft diesen Fall auch nicht, weil die Patientin keine Verbraucherin im Verhältnis zum Hersteller ist. Die Infusion nahm der Arzt vor; nur er könnte nach Vt. Stat. Ann. tit.9, §2451a(a) der gesetzliche Verbraucher sein, erklärte der United States Court of Appeals for the Second Circuit am 9. Juni 2015.