Manager verheimlichen Fehler - haften Dritte?
CK • Washington. Eine Gesellschaft kann ihr Management trotz Verjährung verklagen, wenn Manager Fehler verheimlichen und sie erst nach Ablauf der Verjährungsfrist oder der Abberufung der Manager die Fehler entdeckt. Gilt das auch für Dritte mit Aufträgen vom Management?
Der Grundsatz der Adverse Domination soll die Corporation vor schlechten Managern schützen. Er ist nicht überall in den USA anerkannt. Doch prüfte das Bundesberufungsgericht des achten Bezirks der USA im Fall Cedar Rapids Lodge & Suites LLC v. Lightowler Johnson Associates Inc. am 15. Juni 2015, ob in solchen Staaten die Discovery Rule aus dem Vertretungsrecht so eng mit jenem Grundsatz verbunden ist, dass die Discovery Rule an seiner Stelle greift. Die Verjährung wirkt dann nicht, wenn der Vertretene die Fehler des Vertreters nicht erkannt hat oder zumutbar erkennen konnte.
In diesem Fall wollte die Gesellschaft aber noch weiter gehen und die Discovery Rule auch auf Architekten anwenden, die das Management für einen Hotelbau engagiert hatte. Das Hotel war genehmigungsunfähig geplant und gebaut; die Gesellschaft wollte Schadensersatz. Hier entschied das Gericht gegen eine Erstreckung der Grundsätze auf die Architekten. Sie hatten sich nicht mit dem Management zur Verheimlichung von Fehlern verabredet, sondern unabhängig die behaupteten Fehler begangen. Sie haften zwar, doch ohne jede Hemmung der Verjährung, die allein für die Manager gelte.
Der Grundsatz der Adverse Domination soll die Corporation vor schlechten Managern schützen. Er ist nicht überall in den USA anerkannt. Doch prüfte das Bundesberufungsgericht des achten Bezirks der USA im Fall Cedar Rapids Lodge & Suites LLC v. Lightowler Johnson Associates Inc. am 15. Juni 2015, ob in solchen Staaten die Discovery Rule aus dem Vertretungsrecht so eng mit jenem Grundsatz verbunden ist, dass die Discovery Rule an seiner Stelle greift. Die Verjährung wirkt dann nicht, wenn der Vertretene die Fehler des Vertreters nicht erkannt hat oder zumutbar erkennen konnte.
In diesem Fall wollte die Gesellschaft aber noch weiter gehen und die Discovery Rule auch auf Architekten anwenden, die das Management für einen Hotelbau engagiert hatte. Das Hotel war genehmigungsunfähig geplant und gebaut; die Gesellschaft wollte Schadensersatz. Hier entschied das Gericht gegen eine Erstreckung der Grundsätze auf die Architekten. Sie hatten sich nicht mit dem Management zur Verheimlichung von Fehlern verabredet, sondern unabhängig die behaupteten Fehler begangen. Sie haften zwar, doch ohne jede Hemmung der Verjährung, die allein für die Manager gelte.