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Dienstag, den 16. Juni 2015

Manager verheimlichen Fehler - haften Dritte?

 
.   Eine Gesellschaft kann ihr Manage­ment trotz Verjäh­rung ver­klagen, wenn Manager Feh­ler ver­heim­lichen und sie erst nach Ablauf der Verjäh­rungs­frist oder der Abbe­rufung der Manager die Feh­ler ent­deckt. Gilt das auch für Dritte mit Auf­trägen vom Manage­ment?

Der Grundsatz der Adverse Domination soll die Corporation vor schlech­ten Mana­gern schüt­zen. Er ist nicht über­all in den USA aner­kannt. Doch prüfte das Bundes­berufungs­gericht des achten Bezirks der USA im Fall Cedar Rapids Lodge & Suites LLC v. Lightowler Johnson Associates Inc. am 15. Juni 2015, ob in solchen Sta­aten die Discovery Rule aus dem Vertre­tungsrecht so eng mit jenem Grund­satz verbunden ist, dass die Discovery Rule an seiner Stelle greift. Die Verjäh­rung wirkt dann nicht, wenn der Vertre­tene die Fehler des Vertre­ters nicht erkannt hat oder zumut­bar erkennen konnte.

In diesem Fall wollte die Gesell­schaft aber noch weiter gehen und die Discovery Rule auch auf Archi­tekten anwenden, die das Manage­ment für einen Hotel­bau enga­giert hatte. Das Hotel war genehmi­gungsun­fähig geplant und gebaut; die Gesell­schaft wollte Schadens­ersatz. Hier entschied das Gericht gegen eine Er­streckung der Grund­sätze auf die Archi­tekten. Sie hatten sich nicht mit dem Manage­ment zur Verheim­lichung von Fehlern verabredet, sondern unab­hängig die behaup­teten Fehler began­gen. Sie haften zwar, doch ohne jede Hem­mung der Verjäh­rung, die allein für die Mana­ger gelte.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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