Das Gericht wies die Klage ab, weil der Bestattungsvertrag mit dem Toten die Kremation vorsieht, die Kinder ausdrücklich zugestimmt hatten und ihre Erklärung als abschließende Wahrheitsbestätigung der vertraglichen Vertretungsberechtigung gelte. Vor allem entbinde ein Gesetz von der Haftung beim Vertrag dieser Art.
Mit lehrreicher Begründung hob jedoch das Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks der USA in Cincinnati die Abweisung im Fall Capps v. Cremation Options Inc. am 17. Juni 2015 auf. Das haftungsfreistellende Gesetz trat erst nach der Bestattung in Kraft. Das Präzedenzfallrecht des Common Law, das dem Gesetz voranging, entfaltete dieselbe haftungsfreistellende Wirkung, doch ist es bisher nur auf den Bestatter anwendbar, der die Bestattung selbst ausführt, während sie hier ausgelagert war. Diese Fälle sind nun vom Untergericht in ihrer Erstreckung auf den vorliegenden Vertragssachverhalt zu prüfen.