Antrag: Den Filmfreund hinter der IP entdecken
CK • Washington. Wer Filme so sehr mag, dass er sie teilt, ist nach dem Beschluss vom 17. Juni 2015 in Malibu Media v. John Doeleichter zu finden. Ein Filmrechteinhaber beantragte beim Bundesgericht der Hauptstadt eine Subpoena-Verfügung gegen einen Kabeldienst, mit der dieser zur Aufdeckung der Identität des Nutzers der IP-Anschrift 173.73.216.214 gezwungen werden sollte.
Vielfach werden solche Anträge abgewiesen, weil Antragsteller nicht belegen oder glaubhaft machen, dass der Nutzer im Gerichtsbezirk sitzt oder schädigt. In diesem Fall half Geolocation: Die Ermittlung des Orts, wo die Anschrift angeschlossen ist, legte der Antragsteller glaubhaft mit der Bezeichnung eines Gebäudes im Bezirk dar.
Der Kabeldienst ist ein unbeteiligter Zeuge im Prozess gegen einen unbekannten Beklagten. Er ist auskunftspflichtig, entschied das Gericht mit lesenswerter Begründung, weil es bei der Zwangsverfügung zur Ermittlung des Gerichtsstands, jurisdictional Discovery, großzügiger sein darf als bei Beweisverfügungen im Hauptverfahren.
Die Glaubhaftmachung kann in Verbindung mit dem erwarteten Beweis die Gerichtsbarkeit nach dem Long Arm Statute der Hauptstadt belegen, weil er aufdecken kann, ob der unbekannte Beklagte in der Hauptstadt wohnt oder dort mit seiner Bittorrent-Filmausstrahlung Urheberrechtsverletzungen begeht.
Vielfach werden solche Anträge abgewiesen, weil Antragsteller nicht belegen oder glaubhaft machen, dass der Nutzer im Gerichtsbezirk sitzt oder schädigt. In diesem Fall half Geolocation: Die Ermittlung des Orts, wo die Anschrift angeschlossen ist, legte der Antragsteller glaubhaft mit der Bezeichnung eines Gebäudes im Bezirk dar.
Der Kabeldienst ist ein unbeteiligter Zeuge im Prozess gegen einen unbekannten Beklagten. Er ist auskunftspflichtig, entschied das Gericht mit lesenswerter Begründung, weil es bei der Zwangsverfügung zur Ermittlung des Gerichtsstands, jurisdictional Discovery, großzügiger sein darf als bei Beweisverfügungen im Hauptverfahren.
Die Glaubhaftmachung kann in Verbindung mit dem erwarteten Beweis die Gerichtsbarkeit nach dem Long Arm Statute der Hauptstadt belegen, weil er aufdecken kann, ob der unbekannte Beklagte in der Hauptstadt wohnt oder dort mit seiner Bittorrent-Filmausstrahlung Urheberrechtsverletzungen begeht.