Vielfach werden solche Anträge abgewiesen, weil Antragsteller nicht belegen oder glaubhaft machen, dass der Nutzer im Gerichtsbezirk sitzt oder schädigt. In diesem Fall half Geolocation: Die Ermittlung des Orts, wo die Anschrift angeschlossen ist, legte der Antragsteller glaubhaft mit der Bezeichnung eines Gebäudes im Bezirk dar.
Der Kabeldienst ist ein unbeteiligter Zeuge im Prozess gegen einen unbekannten Beklagten. Er ist auskunftspflichtig, entschied das Gericht mit lesenswerter Begründung, weil es bei der Zwangsverfügung zur Ermittlung des Gerichtsstands, jurisdictional Discovery, großzügiger sein darf als bei Beweisverfügungen im Hauptverfahren.
Die Glaubhaftmachung kann in Verbindung mit dem erwarteten Beweis die Gerichtsbarkeit nach dem Long Arm Statute der Hauptstadt belegen, weil er aufdecken kann, ob der unbekannte Beklagte in der Hauptstadt wohnt oder dort mit seiner Bittorrent-Filmausstrahlung Urheberrechtsverletzungen begeht.