Im Fall In re Weatherford International Securities Litigation geht es um Anlegerschaden durch behauptete Buchführungstricks. Das ist viel Arbeit, doch 30.000 Stunden hinterfragte Richter Kaplan. Ihm kommt auch spanisch vor, dass acht Partner, zehn Angestellte, 16 Vertragsanwäte, acht Paralegals und weitere Personen einbezogen waren. 45 Prozent der abgerechneten Stunden soll auf die eingesourceten Vertragsanwälte entfallen sein, die billig eingekauft und mit 600 Prozent Aufschlag in Rechnung gestellt worden sein sollen.
Die Begründung des Beschlusses vom 15. Januar 2015 vom Bundesgericht für den südlichen Bezirk New Yorks erläutert, warum der Richter eine einfache Pauschale für falsch hält, mit der oft angewandten Lodestar-Methode hadert und die Reduzierung der beantragten Gebühr auf 9.450.000 Dollar plus 1.381.724,59 Dollar für Auslagen verfügt.
Zum Verständis der Entscheidung ist das Hintergrundwissen wichtig, dass amerikanische Rechtsanwälte im Regelfall nicht auf Erfolgsbasis tätig werden und nur ein Teil der Anwaltschaft die Contingency Fee überhaupt erwägt. Bei Verkehrsunfällen sind wohl viele Attorneys dazu bereit, im Familienrecht keine, und im Wirtschaftsrecht außer bei Anlegerschutzklagen wie in diesem Fall auch nicht. Der Mandant zahlt monatlich nach Erhalt der detaillierten Leistungsbeschreibung aus seiner Kriegskasse und achtet mit darauf, dass keine 30.000 Stunden anfallen.