In Richmond entschied so am 6. Juli 2015 das Bundesberufungsgericht des vierten Bezirks der USA im Fall Zuckerman v. Wal-Mart Stores East LP. Das anwendbare Produkthaftungsgesetz von South Carolina verspricht einen Schadensersatzanspruch, wenn der Kläger beweist,
(1) that he was injured by the product; (2) that the product, at the time of the accident, was in essentially the same condition as when it left the hands of the defendant; and (3) that the injury occurred because the product was in a defective condition unreasonably dangerous to the user. AaO 5.Das Gericht erörterte, dass die Folgen Fehler und Schadensersatz nicht zwingend vom Leiterfall abzuleiten sind. Also sind Gutachten erforderlich. Das Untergericht hatte den vom Kläger angebotenen Gutachter als nicht sachverständig beurteilt. Er war nicht beweisgeeignet, wie die Revision ausführlich erklärte. Daher hatte das Untergericht die Klage zu Recht abgewiesen.