Das Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks der USA in Cincinnati entschied am 8. Juni 2015 den Fall Clark v. Viacom International Inc. zugunsten der Sender. Auch wenn die Veröffentlichung der Webeinträge nicht eingestellt wurde, gilt nach der single Publication Rule des anwendbaren Rechts von Tennessee, dass nur die Erstveröffentlichung bei der Verjährungsprüfung bedeutsam ist. Der continuous Wrong-Grundsatz greift hingegen nicht. Diese Feststellungen gelten auch für Internetberichte, erklärte das Gericht mit ausführlicher Darstellung der multiple Publication Rule.
Der materielle Anspruch kann in der Revision nicht durchdringen, weil das Diffamierungsrecht der einzelnen Staaten der USA von Verfassungsgedanken des Bundesrechts eingeschränkt wird. Wie der Supreme Court der USA in der Rechtsprechung zur Meinungs- und Pressefreiheit entschieden hatte, übertrumpft die Wahrheit der Aussage ihre verunglimpfende Wirkung. Das gilt auch für kleinere Fehler oder Übertreibungen in der Darstellung wahrer Tatsachen. Hier hatten die Kläger nicht einmal die Unwahrheit der Berichte und Kommentierungen behauptet.