Vor dem Bundestarifamt gewannen die Gewerkschaft und die Mitarbeiter im Fall Southern New England Telephone Co. v. NLRB, doch entschied das Bundesberufungsgericht des Bundesbezirks am 10. Juli 2015 gegen sie. Besondere Umstände gestatten den Eingriff in die Bekleidungsfreiheit auch im geschützten Tarifstreit. Schon der gesunde Menschenverstand führe zu diesem Ergebnis.
Dennoch machte sich der als zweithöchstes Gericht der USA bekannte United States Court of Appeals for the District of Columbia Circuit in der Hauptstadt Washington, DC, die Mühe, das Recht des Arbeitgebers, dieses Verbot als Ausnahme von § 7 National Labor Relations Act auf das Vorliegen rechtfertigender special Circumstances zu untersuchen. Es zitiert die einschlägigen Präzedenzfälle in seiner neunseitigen Urteilsbegründung.