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Sonntag, den 12. Juli 2015

Keine Auskunft von der NSA  

.   Auf Antrag der Klägerin suchte die NSA nach Einträgen über sie. Dann erklärte das Amt, dass es keine Daten nach dem Freedom of Information Act herausgäbe. Die Entscheidung des Bundesgerichts der Hauptstadt vom 10. Juli 2015 im Fall Agility Public Warehousing Co. KSC v. National Security Agency erläutert auf 38 Seiten lesenswert die Voraussetzungen für eine Auskunft nach dem Gesetz, die von der NSA vorgenommenen Suchschritte und die Unzulässigkeit der von der Klägerin vorgeschlagenen Suchformulierungen, die nach ihrer Meinung ein anderes Ergebnis herbeigeführt hätten.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.