Keine Auskunft von der NSA
CK • Washington. Auf Antrag der Klägerin suchte die NSA nach Einträgen über sie. Dann erklärte das Amt, dass es keine Daten nach dem Freedom of Information Act herausgäbe. Die Entscheidung des Bundesgerichts der Hauptstadt vom 10. Juli 2015 im Fall Agility Public Warehousing Co. KSC v. National Security Agency erläutert auf 38 Seiten lesenswert die Voraussetzungen für eine Auskunft nach dem Gesetz, die von der NSA vorgenommenen Suchschritte und die Unzulässigkeit der von der Klägerin vorgeschlagenen Suchformulierungen, die nach ihrer Meinung ein anderes Ergebnis herbeigeführt hätten.