Außerdem könne den Klägern nach einer vorzeitigen Vertragskündigung kein Schaden entstehen, weil der Dienstleistungsvertrag nicht exklusiv sei und die Beklagte jederzeit hätte die Leistungen von Dritten einholen dürfen. Das Bundesberufungsgericht des achten Bezirks der USA in St. Louis sah dies am 17. Juli 2015 anders. Nach dem anwendbaren Vertragsrecht ist der Vertrag in seiner Gesamtheit zu lesen, der nicht umsonst eine Kündigungsklausel enthielt. Die Kläger durften während der Vertragslaufzeit mit Aufträgen rechnen.
Als verbotene Pönale wirke die liquidated Damages-Klausel auch nicht. Nach dem Recht von Texas muss sie einen unschätzbaren Verlust regeln und in der Höhe eine angemessene Vorhersage des Ersatzes treffen. Das Gericht bestätigte, dass der tatsächliche Schaden den pauschalisierten Ersatz übersteigen kann. In diesem Fall entsprach der Umsatz der erwarteten Leistungen ungefähr dem Gewinn, da nach der Aufnahme der Fakturierungs-Erbringung ohne weitere Kosten skaliert wird.