Ein Übereinkommen, Compact, zwischen Staat und Stamm sah zwar die Schiedsgerichtsbarkeit vor, doch keine Partei berief sich darauf. Das Urteil des Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks der USA vom 22. Juli 2015 dient als lehrreiche, sorgfältig annotierte Einführung in das Recht des Sonderverhältnisses von Staaten und Stämmen. Im Ergebnis gewann der Staat, dem der Bund das Recht zur Lizenzvergabe eingeräumt hatte, gegen den Stamm, der die rechtliche Einordnung von Gewinnspielen anders beurteilte.
Ein Übereinkommen, Compact, zwischen Staat und Stamm sah zwar die Schiedsgerichtsbarkeit vor, doch keine Partei berief sich darauf. Das Urteil des Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks der USA vom 22. Juli 2015 dient als lehrreiche, sorgfältig annotierte Einführung in das Recht des Sonderverhältnisses von Staaten und Stämmen. Im Ergebnis gewann der Staat, dem der Bund das Recht zur Lizenzvergabe eingeräumt hatte, gegen den Stamm, der die rechtliche Einordnung von Gewinnspielen anders beurteilte.
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.