Anklage gegen korrupten Parlamentsvorstand
CK • Washington. Lehrreich erörtert der Korruptionsfall U.S. v. Silver die Nuancen der Bestechung und Vorteilsannahme im Amt, nachdem ein Abgeordneter einen Arzt und eine Immobilienfirma veranlasste, ihre Fälle bestimmten Kanzleien zu senden, die ihm Vermittlungsprämien zahlten - 3,7 Mio. Dollar, die er zu Sonderbedingungen investierte und später geldwaschend an die Familie verteilte.
Der Beschluss vom 24. Juli 2015 prüfte auf Antrag des angeklagten Speaker des Parlaments von New York die Anklage, Indictment. Er erklärt erst die Verbindungen zwischen Arzt, Patienten, Sammelklagekanzlei und Geldströmen, dann diejenigen zwischen Immobilienfirma, Anfechtung der Steuerbescheide durch die von ihm empfohlene Kanzlei sowie Zahlungen und schließlich in der rechtlichen Würdigung die erfüllten Tatbestandsmerkmale auch in Drei- und Vierecksverhältnissen.
Für Unternehmen, die auf die Gesetzgebung Einfluss nehmen, ist der Beschluss ebenso lehrreich wie für Kanzleien und Abgeordnete. Unternehmen begegnen laufend dem Wunsch nach Wahlkampfspenden, die wie eine amerikanische Zusatzsteuer wirken. Auf dieses Glatteis achten Compliance-Abteilungen. Die Bestechungsformeln des Angeklagten wären für sie zu undurchsichtig. Selbst die Anklage war nicht leicht; der Bundesstaatsanwalt brauchte zwei Anläufe, um sie so zu formulieren, dass sie vor dem Bundesgericht im südlichen Bezirk des Staates New York standhielt.
Der Beschluss vom 24. Juli 2015 prüfte auf Antrag des angeklagten Speaker des Parlaments von New York die Anklage, Indictment. Er erklärt erst die Verbindungen zwischen Arzt, Patienten, Sammelklagekanzlei und Geldströmen, dann diejenigen zwischen Immobilienfirma, Anfechtung der Steuerbescheide durch die von ihm empfohlene Kanzlei sowie Zahlungen und schließlich in der rechtlichen Würdigung die erfüllten Tatbestandsmerkmale auch in Drei- und Vierecksverhältnissen.
Für Unternehmen, die auf die Gesetzgebung Einfluss nehmen, ist der Beschluss ebenso lehrreich wie für Kanzleien und Abgeordnete. Unternehmen begegnen laufend dem Wunsch nach Wahlkampfspenden, die wie eine amerikanische Zusatzsteuer wirken. Auf dieses Glatteis achten Compliance-Abteilungen. Die Bestechungsformeln des Angeklagten wären für sie zu undurchsichtig. Selbst die Anklage war nicht leicht; der Bundesstaatsanwalt brauchte zwei Anläufe, um sie so zu formulieren, dass sie vor dem Bundesgericht im südlichen Bezirk des Staates New York standhielt.