Das Bundesberufungsgericht des elften Bezirks der USA hatte zunächst das Gesetz von Florida für eine Verletzung der Bundesverfassung gehalten. Das Rede- und Meinungsfreiheitsrecht der Mediziner sei beeinträchtigt. Am 28. Juli 2015 hob das Gericht hingegen seine erste Entscheidung auf und erklärte das Gesetz für verfassungsgemäß.
Den Klägern stehen ihre Verfassungsrechte lediglich als Einrede zur Verfügung, wenn sie das Verbot verletzen, um Sanktionen anzufechten. Auf 152 Seiten wägen die Richter samt einer Mindermeinung lehrreich die Merkmale des Gesetzes sowie der Verfassungsgrundlagen ab.