• • Anforderungen an Fotorechtsverletzungsklage • • Verwechselbarkeitsmerkmale im Markenrecht • • Herstellerhaftung nach FBI-Telefondurchsuchung • • Zwang zur Gleichbehandlung verfassungswidrig • • Buch im Eigenverlag von Bestseller plagiiert • • Grenzkontrolle auf digitales Schmuggelgut • • Anfechtung der Online-Haftungsimmunität • • Zession des Urheberrechts nach 35 Jahren beendet • • Neueste Urteile USA

Donnerstag, den 30. Juli 2015

Fotoagentur darf Buchverlag verklagen  

.   Ausschließliche Ver­wer­tungs­rechte an Fotos erwarb eine Agentur, doch die Foto­grafen behiel­ten das Recht, Einzel­lizenzen zu ertei­len und ihre Fotos zu verwer­ten. Darf die Agentur einen Buch­verlag verklagen, der über den erteil­ten Lizen­zumfang hinaus Fotos veröf­fentlich­te? Der Verlag argu­men­tier­te, dass die Rest­rechte der Foto­grafen das Exklusiv­recht der Agentur ein­schränkten. Deshalb sei diese nicht zur Ver­folgung von Ur­heber­rechtsan­sprü­chen aktiv­legiti­miert.

In San Francisco entschied wegweisend das Bundes­berufungs­gericht des neun­ten Bezirks der USA im Fall Minden Pictures v. John Wiley & Sons gegen den Ver­lag. Die 17-seitige Begrün­dung vom 29. Juli 2015 erklärt die Rechte­ein­räu­mung, die das Unter­gericht als ledig­lich ein Klagerecht, a bare right to sue, bezeich­nete. In der Revi­sion wurden die Rechte der Agentur nach ver­schie­denen Ver­trägen zwi­schen Agen­tur und Foto­grafen hin­gegen als hinrei­chende Über­tragung von Eigen­tumsrech­ten bewer­tet, die die Agen­tur nach dem Copy­right Act aktiv­legiti­miert.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.