Fotoagentur darf Buchverlag verklagen
CK • Washington. Ausschließliche Verwertungsrechte an Fotos erwarb eine Agentur, doch die Fotografen behielten das Recht, Einzellizenzen zu erteilen und ihre Fotos zu verwerten. Darf die Agentur einen Buchverlag verklagen, der über den erteilten Lizenzumfang hinaus Fotos veröffentlichte? Der Verlag argumentierte, dass die Restrechte der Fotografen das Exklusivrecht der Agentur einschränkten. Deshalb sei diese nicht zur Verfolgung von Urheberrechtsansprüchen aktivlegitimiert.
In San Francisco entschied wegweisend das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks der USA im Fall Minden Pictures v. John Wiley & Sons gegen den Verlag. Die 17-seitige Begründung vom 29. Juli 2015 erklärt die Rechteeinräumung, die das Untergericht als lediglich ein Klagerecht, a bare right to sue, bezeichnete. In der Revision wurden die Rechte der Agentur nach verschiedenen Verträgen zwischen Agentur und Fotografen hingegen als hinreichende Übertragung von Eigentumsrechten bewertet, die die Agentur nach dem Copyright Act aktivlegitimiert.
In San Francisco entschied wegweisend das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks der USA im Fall Minden Pictures v. John Wiley & Sons gegen den Verlag. Die 17-seitige Begründung vom 29. Juli 2015 erklärt die Rechteeinräumung, die das Untergericht als lediglich ein Klagerecht, a bare right to sue, bezeichnete. In der Revision wurden die Rechte der Agentur nach verschiedenen Verträgen zwischen Agentur und Fotografen hingegen als hinreichende Übertragung von Eigentumsrechten bewertet, die die Agentur nach dem Copyright Act aktivlegitimiert.