In San Francisco entschied wegweisend das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks der USA im Fall Minden Pictures v. John Wiley & Sons gegen den Verlag. Die 17-seitige Begründung vom 29. Juli 2015 erklärt die Rechteeinräumung, die das Untergericht als lediglich ein Klagerecht, a bare right to sue, bezeichnete. In der Revision wurden die Rechte der Agentur nach verschiedenen Verträgen zwischen Agentur und Fotografen hingegen als hinreichende Übertragung von Eigentumsrechten bewertet, die die Agentur nach dem Copyright Act aktivlegitimiert.
In San Francisco entschied wegweisend das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks der USA im Fall Minden Pictures v. John Wiley & Sons gegen den Verlag. Die 17-seitige Begründung vom 29. Juli 2015 erklärt die Rechteeinräumung, die das Untergericht als lediglich ein Klagerecht, a bare right to sue, bezeichnete. In der Revision wurden die Rechte der Agentur nach verschiedenen Verträgen zwischen Agentur und Fotografen hingegen als hinreichende Übertragung von Eigentumsrechten bewertet, die die Agentur nach dem Copyright Act aktivlegitimiert.
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.