Sportgerät fällt bei Transport auf Kundin
CK • Washington. Deckt die Unternehmenshaftpflichtversicherung den Schaden, den eine Kundin erlitt, als das Unternehmen ihr ein schweres Sportgerät lieferte, das im Haus die Treppe herunter- und auf sie stürzte? Der Versicherer lehnte den Deckungsschutz unter Verweis auf die Ausschlussklausel der Police für Schäden beim Laden von KFZ, Flugzeugen und Schiffen ab.
Eine lehrreiche Feststellungsklage über die Eintrittspflicht des Versicherers folgte. Die Begründung des Bundesberufungsgerichts des zehnten Bezirks der USA in Denver vom 30. Juli 2015 enthält im Fall Landmark American Insurance Co. v. VO Remarketing Corp. eine Mehrheits- und eine Mindermeinung.
Der Versicherer verlor, weil das Entladen mit der Verbringung ins Haus abgeschlossen war. Für das Wording von Versicherungspolicen stellt die Begründung der Revision eine nützliche Hilfe dar. Bei Unklarheiten sind Versicherungsverträge grundsätzlich gegen Versicherer auszulegen. Das Gericht hielt diesen Grundsatz für anwendbar, das Minderheitsvotum mit guter Erklärung nicht.
Eine lehrreiche Feststellungsklage über die Eintrittspflicht des Versicherers folgte. Die Begründung des Bundesberufungsgerichts des zehnten Bezirks der USA in Denver vom 30. Juli 2015 enthält im Fall Landmark American Insurance Co. v. VO Remarketing Corp. eine Mehrheits- und eine Mindermeinung.
Der Versicherer verlor, weil das Entladen mit der Verbringung ins Haus abgeschlossen war. Für das Wording von Versicherungspolicen stellt die Begründung der Revision eine nützliche Hilfe dar. Bei Unklarheiten sind Versicherungsverträge grundsätzlich gegen Versicherer auszulegen. Das Gericht hielt diesen Grundsatz für anwendbar, das Minderheitsvotum mit guter Erklärung nicht.