ICANN öffnete den Markt für neue Top Level Domain-Endungen in mehreren Ausschreibungsrunden. Der Kläger befürchtet, dass die von ihm verwalteten TLDs parallel im ICANN-System zu finden sein werden, was nicht nur gegen Kartellrecht, sondern unter anderem auch Markenrecht verstoße.
Die 20-seitige Entscheidung des Bundesberufungsgerichts des neunten Bezirks der USA führt zitierfähig in die Hierarchie der technischen und gewerblichen Internetverwaltung ein, um nach einer Analyse des Kartellrechts und der weiteren Ansprüche zum Ergebnis zu führen, das die vorhandene, dem Laien vertraute Internetstruktur absichert.