Monopolisiert das Domainnamen-System das Internet?
CK • Washington. Der am 31. Juli 2015 in San Francisco entschiedene Kartellfall NameSpace Inc. v. ICANN klärt die Lage: Die über die von ICANN betriebenen Rootserver- und Domainnamensysteme stellen kein Kartell im Sinne des Bundes- und kalifornischen Rechts dar. Der Kläger betreibt sein eigenes System mit expressiven Domainendungen, das im Gegensatz zur ICANN-Infrastruktur nicht über Standardsoftware erreichbar ist.
ICANN öffnete den Markt für neue Top Level Domain-Endungen in mehreren Ausschreibungsrunden. Der Kläger befürchtet, dass die von ihm verwalteten TLDs parallel im ICANN-System zu finden sein werden, was nicht nur gegen Kartellrecht, sondern unter anderem auch Markenrecht verstoße.
Die 20-seitige Entscheidung des Bundesberufungsgerichts des neunten Bezirks der USA führt zitierfähig in die Hierarchie der technischen und gewerblichen Internetverwaltung ein, um nach einer Analyse des Kartellrechts und der weiteren Ansprüche zum Ergebnis zu führen, das die vorhandene, dem Laien vertraute Internetstruktur absichert.
ICANN öffnete den Markt für neue Top Level Domain-Endungen in mehreren Ausschreibungsrunden. Der Kläger befürchtet, dass die von ihm verwalteten TLDs parallel im ICANN-System zu finden sein werden, was nicht nur gegen Kartellrecht, sondern unter anderem auch Markenrecht verstoße.
Die 20-seitige Entscheidung des Bundesberufungsgerichts des neunten Bezirks der USA führt zitierfähig in die Hierarchie der technischen und gewerblichen Internetverwaltung ein, um nach einer Analyse des Kartellrechts und der weiteren Ansprüche zum Ergebnis zu führen, das die vorhandene, dem Laien vertraute Internetstruktur absichert.