Das in San Francisco verkündete Urteil in The Ray Charles Foundation v. Robinson klärt, ob seine Erben oder eine von ihm eingerichtete Stiftung, die alle Rechte erben sollte, dieses Recht ausüben dürfen. Am 31. Juli 2015 entschied dort das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks der USA gegen die gesetzlichen Erben des Musikers. Sie hatten argumentiert, dass das Kündigungsrecht nach 17 USC §203(a); 304(c)(5)–(6)(B) unübertragbar ist und an die gesetzlichen Erben fällt.
Deshalb hatten sie beim Urheberrechtsamt in Washington die Kündigungen registriert, gegen die die Stiftung vorging. Diese gewann, auch weil die Erben vor dem Ableben des Musikers einen Vertrag mit ihm geschlossen hatten, der ihnen ein Geldvermächtnis im Gegenzug für einen absoluten Verzicht auf Urheberrechte zusprach. Das verwertungsindustriefreundliche Gericht in Kalifornien verfasste eine lehrreiche Entscheidungsbegründung, und die Stiftung erhält weiter die Einnahmen aus der Verwertung für die vom Musiker beabsichtigte Förderung von Blinden.