In Montgomery County v. Merscorp Inc. geht es um den Obulus für die Eintragung eines Landrechts und dazugehöriger Hypothek, Mortgage, samt Schuldschein. Die Einnahmen aus der Eintragung dieser Urkunden sind eine wichtige Quelle, schon früher, als es keine Lohn- und Einkommensteuer gab, und heute ebenfalls, da aus ihnen und den jährlichen Grundsteuern die Schulen der Kreise bezahlt werden.
Die lehrreiche Entscheidung vom 3. August 2015 betrifft die Frage, ob der Handel mit von Hypotheken besicherten Schuldscheinen der Eintragungs- und damit verbundenen Gebührenpflicht unterliegt. Der klagende Kreis zieht in seiner Sammelklage im Namen aller betroffenen Kreise zahlreiche Argumente heran, die das Bundesberufungsgericht des dritten Bezirks der USA jedoch allein anhand der nach seiner Überzeugung klaren Gesetzesregeln zurückweist. Dieser Handel würde den Kreisen im Staat Pennsylvania Gebühren in Millionenhöhe einbringen, doch dazu müsste er auch die Schuldscheine dem Gesetz über die Eintragungspflicht für Grundbesitzänderungen unterwerfen.