Funkturmdatenabruf nicht ohne Richterbeschluss
CK • Washington. Die Bewegungsdaten wegen bewaffneten Raubs angeklagter mobiler Telefonbenutzer verlangte und erhielt der Staatsanwalt von einem Mobilbetreiber, doch durfte er sie im Prozess verwerten? Am 5. Juli 2015 verbot die Revision in U.S. v. Graham das Tracking ohne richterlichen Beschluss, der einen Anfangsverdacht erfordert.
In Richmond setzte sich dazu das Bundesberufungsgericht des vierten Bezirks der USA mit der Rechtsprechung des Supreme Court der USA zum vierten Verfassungszusatz gegen die ungerechtfertigte Durchsuchung auseinander. Das auf 134 Seiten begründete Ergebnis führt zu einer Spaltung in den 13 Bezirken der Bundesrevisionsgerichtsbarkeit.
Daher kann der Supreme Court den Fall zur höchstrichterlichen Beurteilung dieser Grundsatzfrage annehmen. Gegenwärtig befindet sich die Region Washington in einem Sonderzustand. Der für die Hauptstadt zuständige United States Court of Appeals for the District of Columbia Circuit vertritt die entgegengesetzte Auffassung, während im vierten Bezirk um Washington herum nun ein Richterbeschluss notwendig ist.
In Richmond setzte sich dazu das Bundesberufungsgericht des vierten Bezirks der USA mit der Rechtsprechung des Supreme Court der USA zum vierten Verfassungszusatz gegen die ungerechtfertigte Durchsuchung auseinander. Das auf 134 Seiten begründete Ergebnis führt zu einer Spaltung in den 13 Bezirken der Bundesrevisionsgerichtsbarkeit.
Daher kann der Supreme Court den Fall zur höchstrichterlichen Beurteilung dieser Grundsatzfrage annehmen. Gegenwärtig befindet sich die Region Washington in einem Sonderzustand. Der für die Hauptstadt zuständige United States Court of Appeals for the District of Columbia Circuit vertritt die entgegengesetzte Auffassung, während im vierten Bezirk um Washington herum nun ein Richterbeschluss notwendig ist.