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Freitag, den 07. Aug. 2015

Funkturmdatenabruf nicht ohne Richterbeschluss

 
.   Die Bewegungsdaten wegen be­waffne­ten Raubs ange­klagter mobi­ler Tele­fonbe­nutzer ver­langte und er­hielt der Staats­anwalt von einem Mobil­betrei­ber, doch durfte er sie im Prozess ver­werten? Am 5. Juli 2015 ver­bot die Revi­sion in U.S. v. Graham das Tracking ohne richter­lichen Beschluss, der einen Anfangs­verdacht erfor­dert.

In Richmond setzte sich dazu das Bundes­beru­fungsge­richt des vier­ten Bezirks der USA mit der Recht­sprechung des Supreme Court der USA zum vierten Verfas­sungszu­satz gegen die unge­rechtfer­tigte Durch­suchung ausein­ander. Das auf 134 Seiten begrün­dete Ergeb­nis führt zu einer Spal­tung in den 13 Bezir­ken der Bundes­revisions­gerichts­barkeit.

Daher kann der Supreme Court den Fall zur höchst­richter­lichen Beur­teilung dieser Grund­satz­frage anneh­men. Gegen­wärtig befin­det sich die Region Wash­ington in einem Sonder­zustand. Der für die Haupt­stadt zustän­dige United States Court of Appeals for the District of Columbia Circuit ver­tritt die ent­gegenge­setzte Auf­fassung, wäh­rend im vierten Bezirk um Wash­ington herum nun ein Richter­beschluss not­wendig ist.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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