Insolvenzverwalter mit $28.030 honoriert
CK • Washington. Das Insolvenzverwalterhonorar samt Gesetzen und ihrem Sinn und Zweck erklärt lehrreich das im Wirtschaftsrecht gut qualifizierte Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks der USA in Chicago im Fall Mohns Inc. v. Bruce Lanser, nachdem der Prozess abgeschlossen war und nur noch die Honorierung zur Debatte stand.
Das Bundesgericht hatte dem Trustee $28.030,33 nach der Befriedigung von Hypothekengläubigern zugesprochen. Die Kläger rügten die Höhe, doch die Revision hält $140 je Stunde für angemessen. Sie rügten den mangelhaften Leistungsnachweis, doch das Gericht hatte sich selbst vom erbrachten und notwendigen Aufwand überzeugt.
Schließlich rügten sie, dass eine andere Insolvenzstrategie zu einer Ersparnis geführt und das Honorar reduziert hätte. Das Gericht führt am 10. Juli 2015 jedoch lesenswert aus, dass diese Strategie diese Wirkung nicht unbedingt erzielt hätte und, selbst wenn, das Honorar hätte angepasst werden müssen.
Das Bundesgericht hatte dem Trustee $28.030,33 nach der Befriedigung von Hypothekengläubigern zugesprochen. Die Kläger rügten die Höhe, doch die Revision hält $140 je Stunde für angemessen. Sie rügten den mangelhaften Leistungsnachweis, doch das Gericht hatte sich selbst vom erbrachten und notwendigen Aufwand überzeugt.
Schließlich rügten sie, dass eine andere Insolvenzstrategie zu einer Ersparnis geführt und das Honorar reduziert hätte. Das Gericht führt am 10. Juli 2015 jedoch lesenswert aus, dass diese Strategie diese Wirkung nicht unbedingt erzielt hätte und, selbst wenn, das Honorar hätte angepasst werden müssen.