• • Anforderungen an Fotorechtsverletzungsklage • • Verwechselbarkeitsmerkmale im Markenrecht • • Herstellerhaftung nach FBI-Telefondurchsuchung • • Zwang zur Gleichbehandlung verfassungswidrig • • Buch im Eigenverlag von Bestseller plagiiert • • Grenzkontrolle auf digitales Schmuggelgut • • Anfechtung der Online-Haftungsimmunität • • Zession des Urheberrechts nach 35 Jahren beendet • • Neueste Urteile USA

Samstag, den 15. Aug. 2015

Magnet-These zieht nicht: Sheriff v. Fremde  

.   Präsident Obama ziehe neue illegale Einwanderer an, in­dem er Anweisungen erteile, streng gegen ausländische Straftäter vorzugehen und mehr Toleranz gegenüber ansonsten gesetzestreuen Undokumentierten zu zeigen, behauptete ein Sheriff erfolglos in Arpaio v. Obama.

Am 14. August 2015 erteilte ihm das Bundesberufungsgericht der Hauptstadt eine 37 Seiten lange Absage: Er ist nicht einmal aktivlegitimiert, um seine Magnet-These zur Verhandlung zu bringen. Mehr Toleranz fördere die illegale Einwanderung, meint der bei Fremdenhassern und Obama-Zweiflern beliebte Polizeichef aus Arizona.

Seine Aktivlegitimation solle darauf beruhen, dass Einwanderer Kriminalität mit sich bringen, die ihn als Sheriff im Kreis an der mexikanischen Grenze beson­ders belasten. Damit dringt er nicht durch, belegt das Gericht mit ausführlichen Mehrheits- und Mindermeinungen.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.