In Chicago erließ das Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks der USA am 14. August 2015 seine Entscheidung im Fall Spierer v. Rossmann und führte dabei lehrreich in Ansprüche aus unerlaubter Handlung, darunter auch Common Law-Fahrlässigkeit und Alkoholmissbrauch, ein.
Im Ergebnis bestätigte es die Klageabweisung schon vor der Würdigung durch die Geschworenen im Trial-Abschnitt des US-Prozesses. Der Sachverhalt ist von ihnen nicht zu würdigen, denn den Ansprüchen mangelt es bereits an der Kausalität. Was der Studentin geschah und ob ein Schaden eintrat, ist rein spekulativ und nicht kausal dem vorhergegangenen Geschehen zuzuordnen. Diese rein rechtliche Folgerung darf das Gericht ohne die Mitwirkung der Jury vornehmen.