Das Ministerium hatte ihre Aktivlegitimation bestritten, doch das Bundesgericht bejahte sie im Fall Washington Alliance of Technology Workers v. U.S. Department of Homeland Security: Die Arbeiter würden durch mehr verfügbare Arbeiter im selben Wirtschaftszweig geschädigt, weil die Praktikanten ihnen Stellen wegnehmen oder durch ihre Verfügbarkeit auf die Gehälter einwirken können.
Materiell prüfte das Gericht, ob die Praktikumsvisumsverordnung ohne ausdrückliche gesetzliche Grundlage überhaupt wirksam H1-B-Visen ermöglicht. Das sei seit fast 70 Jahren der Fall, da der Kongress sie als Praxis sanktioniert habe, bescheinigt das Gericht nach lehrreicher Prüfung der Gesetzesgeschichte.
Allerdings war eine Verordnung aus dem Jahre 2008 rechtswidrig als Notverordnung ohne Beachtung des Administrative Procedures Act unter Beteiligung der Öffentlichkeit erlassen worden. Sie ist aufzuheben. Das Gericht erkannte jedoch, dass nicht alle ausländischen Praktikanten von einem Tag auf den anderen die USA verlassen können und ein geordneter Übergang sinnvoll ist. Es hebt daher die Verordnung über die Praktikumsverlängerung um 17 Monate zum 12. Februar 2016 auf. Bis dann muss das Ministerium die Verordnung verfahrensgerecht neu erlassen, oder sie wird aufgehoben.