×KEINE COOKIES & KEINE TRACKER

• • Terroranschlag auf Rechtstaatlichkeit in USA • • Absurde Regeln vom First Felon • • Die ersten Dekrete des First Felon amtlich • • First Felon: Verurteilt ja, bestraft nein • • Preisregeln für Eintrittskarten, Beherbergung • • Klarstellung der FARA-Meldepflicht im Entwurf • • CTA: BOIR-Meldepflicht erneut aufgehoben • • BOIR-Meldepflicht bleibt - neue kurze Fristen • • Neueste Urteile USA

Samstag, den 22. Aug. 2015

Aufgehobene Schiedsspruch-Aufhebung nach dem FAA

 
.   Wird ein Schieds­spruch aufgehoben, weil der Schiedsrichter bereits früher vom Schieds­kläger ge­wählt war, der Schieds­richter die Verhand­lungsbe­mühungen des Schieds­klägers mit dem Schieds­beklag­ten um den Schieds­ort für ange­messen hielt, und der Schieds­richter das Verfah­ren nicht aus­setzte, als der Schieds­beklag­te eine Woche vor dem Termin unter Hin­weis auf Nöte in seinem Wirt­schafts­zweig die Mit­wirkung auf­kündig­te?

Das Bundesgericht hob den Schieds­spruch auf. In Atlan­ta ent­schied das Bundes­berufungs­gericht des elften Be­zirks der USA gegen den Schieds­beklag­ten und hob die Auf­hebung, Vacatur, des Spruchs, Award, auf.

Seine Ausführungen im Fall Johnson v. Directory Assistants Inc. wenden am 21. August 2015 lesens­wert die Lehren des Federal Arbitration Act und des Supreme Court in Wash­ington, DC, an. Keiner der Aufhe­bungs­grün­de des 9 USC §10(a) greift bei diesem Sach­verhalt.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
×KEINE COOKIES - KEINE TRACKER