In Seidl v. American Century Companies Inc. wies das Bundesberufungsgericht des achten Bezirks der USA am 21. August 2015 ihre Klage ab. Vorher hatte das Untergericht bereits ihre Klage gegen die Firma abgewiesen, weil die Investorin nicht zuerst die Geschäftsführung zur Untersuchung der Rechtmäßigkeit der Investitionsentscheidung aufgefordert hatte.
Der zweite Anlauf betrifft ihr Recht, im Namen des Fonds das Fonds- und das Portfolio-Management zu verklagen, nachdem dieses ihre Vorwürfe untersucht und zurückgewiesen hatte. Auch in der Revision verlor sie nun ihre derivative Action wegen Negligence, Waste, Untreue und Vertragsbruchs.
Das Gericht entschied unter Anwendung des Rechts von Maryland, dass der Aufsichtsrat eine ordentliche Untersuchung durchführte und das Ergebnis durch richtigen Beschluss angenommen hatte. Unter Anwendung der Business Judgment Rule bei einem rechtmäßigen Verfahren blieb kein Raum für eine gerichtliche Intervention.