Bitte keine Auslandsprobleme in die USA bringen
CK • Washington. Eine Anlegerklage sandte das Bundesgericht in New York nach England. Es wies die Klage nicht ab, sondern suspendierte den US-Prozess nach dem Forum Non Conveniens-Grundsatz. Am 25. August 2015 folgte in Rentokil-Initial Pension Scheme v. Citigroup Inc. die Revisionsentscheidung gegen die Rüge der Anleger: Dieser Grundsatz vermittelt dem Gericht einen weiten Ermessensspielraum, der hier nicht überzogen wurde.
Das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA in New York City erklärte vorbildlich die Merkmale, die dem Gericht dieses Ermessen einräumen, sowie die Dreistufenprüfung für den behaupteten Ermessensmissbrauch. Es muss sich um einen klaren Missbrauch handeln:
Das Urteil unterstreicht den Wert des Forum Non Conveniens-Grundsatzes in der Abwehr amerikanischer Klagen. Er gilt auch bei Klagen von Amerikanern gegen Ausländer. Weisen Recht, Sachverhalt, Zeugensitz, Sprache und dergleichen ins Ausland, kann sich der Kampf um die Verweisung lohnen, vor allem in den bedeutend billigeren deutschen Rechtskreis, wo zudem Recht und Risiken klarer einschätzbar sind.
Das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA in New York City erklärte vorbildlich die Merkmale, die dem Gericht dieses Ermessen einräumen, sowie die Dreistufenprüfung für den behaupteten Ermessensmissbrauch. Es muss sich um einen klaren Missbrauch handeln:
Discretion is abused in the context of forum non conveniens when a decision (1) rests either on an error of law or on a clearly erroneous finding of fact, or (2) cannot be located within the range of permissible decisions, or (3) fails to consider all the relevant factors or unreasonably balances those factors.Die amerikanischen Beklagten hatten sich auf Anordnung des Gerichts unwiderruflich der Gerichtsbarkeit englischer Gerichte unterworfen. Der klagende englische Investitionsfonds muss nun zuerst sein Recht zuhause suchen, wohin auch der Sachverhalt und das auf die Ansprüche anwendbare Recht deuten.
Das Urteil unterstreicht den Wert des Forum Non Conveniens-Grundsatzes in der Abwehr amerikanischer Klagen. Er gilt auch bei Klagen von Amerikanern gegen Ausländer. Weisen Recht, Sachverhalt, Zeugensitz, Sprache und dergleichen ins Ausland, kann sich der Kampf um die Verweisung lohnen, vor allem in den bedeutend billigeren deutschen Rechtskreis, wo zudem Recht und Risiken klarer einschätzbar sind.