Die Beklagte hielt sich gar nicht damit auf, die Vertragsverletzungen zu bestreiten, sondern beantragte ein klageabweisendes Summary Judgment, da die Klägerin einen kausalen Zusammenhang zwischen den behaupteten Verletzungen und dem entstandenen Schaden nicht hinreichend dargelegt habe. Dem folgte das Bundesgericht, dessen Entscheidung nun durch das Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks der USA in Chicago am 25. August 2015 bestätigt wurde. Das Urteil erläutert anhand des Rechts von Illinois anschaulich die Abgrenzung von positivem und negativem Interesse, Expectation and Reliance Interest, Voraussetzungen eines Anspruchs auf Ersatz des Vertrauensschadens sowie die Verteilung der Darlegungs- und Beweislast zwischen den Parteien.
Zwar seien die Beweisanforderungen an den Kläger hinsichtlich des Kausalzusammenhangs gering, ehe es Aufgabe des Beklagten wird, zu beweisen, dass der Schaden auch bei ordnungsgemäßer Vertragserfüllung entstanden wäre. Doch hatte die Klägerin nach Ansicht von Berufungsgericht und Vorinstanz keinerlei Kausalität zwischen den spezifischen Vertragsverletzungen und den Produktionsausgaben auch nur dargelegt. Da die Beklagte den Vertrag im Wesentlichen erfüllt hatte und einen fertigen Film lieferte, der auch passable Kritiken erhielt, drängte sich eine Ursächlichkeit der behaupteten vereinzelten Vertragsverletzungen für die gesamten Ausgaben der Klägerin auch nicht auf.
Zwar schloss das Gericht nicht aus, dass die Klägerin tatsächlich einen Schaden erlitt, den sie als Erfüllungsschaden von der Beklagten ersetzt verlangen könnte. Hier versuchte die Klägerin jedoch, das gesamte Kostenrisiko der Produktion auf die Beklagte abzuwälzen und sich in eine bessere Lage zu versetzen, als wenn der Vertrag nie geschlossen worden wäre. Reliance damages are not insurance, stellt das Gericht klar. Die Klage war somit schon nicht schlüssig, weswegen ein Summary Judgment, also ein Urteil allein aufgrund rechtlicher Würdigung, ergehen durfte und es keiner Tatsachenbeurteilung durch eine Jury bedurfte.