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Samstag, den 29. Aug. 2015

Angefochtener NSA-Datenzugriff aufrechterhalten  

.   Viele Details über den Zu­griff auf Telefon­daten durch die NSA und die Mit­wirkung des Geheim­gerichts, Foreign Intel­ligence Sur­veil­lance Court, ver­raten die drei Ent­scheidungs­begründun­gen im Patriot-Act-Fall Obama v. Klayman am 28. August 2015, siehe Klayman, Leon: NSA darf das nicht!

Die drei Richter des Bundes­berufungs­gerichts des Haupt­stadt­bezirks einig­ten sich nicht auf eine gemein­same Ent­schei­dung. Die einst­weili­ge Auf­hebung des NSA-Rechts auf den Da­tenzu­griff durch das Unter­gericht wider­riefen sie mehr­heitlich. Alle Richter bezwei­felten die Aktiv­legiti­mation des Klägers, der keinen Ein­griff in seine Daten nach­wies, und zwei wiesen den Fall an das Unter­gericht zur weiteren Prü­fung zu­rück.

Der dritte Richter würde die Klage bereits ab­weisen. Gemein­sam ist das Gericht der Auffas­sung, der Fall sei nicht als erle­digt, moot, abzu­weisen, weil der Gesetz­geber zwischen­zeitlich die NSA-Zugrif­fe gesetz­lich suspen­diert hatte. Eine Suspen­dierung komme nicht der Auf­hebung der Pra­xis gleich.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.