Die drei Richter des Bundesberufungsgerichts des Hauptstadtbezirks einigten sich nicht auf eine gemeinsame Entscheidung. Die einstweilige Aufhebung des NSA-Rechts auf den Datenzugriff durch das Untergericht widerriefen sie mehrheitlich. Alle Richter bezweifelten die Aktivlegitimation des Klägers, der keinen Eingriff in seine Daten nachwies, und zwei wiesen den Fall an das Untergericht zur weiteren Prüfung zurück.
Der dritte Richter würde die Klage bereits abweisen. Gemeinsam ist das Gericht der Auffassung, der Fall sei nicht als erledigt, moot, abzuweisen, weil der Gesetzgeber zwischenzeitlich die NSA-Zugriffe gesetzlich suspendiert hatte. Eine Suspendierung komme nicht der Aufhebung der Praxis gleich.