Grausame Geiselnehmer fechten Auslieferung an
CK • Washington. Geiselnehmer schlachteten in Trinidad einen Amerikaner aus, als er unterversorgt starb, und versteckten seine Teile, doch kamen ihre Straftaten ans Licht, und sie wurden nach der Übereinkunft gegen Geiselnahmen an die USA ausgeliefert. Dort verteidigte sich die Bande mit der Rüge, das Opfer habe die amerikanische Staatsangehörigkeit betrügerisch erworben. Weder die International Convention Against the Taking of Hostages noch der Hostage Taking Act in 18 USC §1203 sei auf sie anwendbar. Somit sei das amerikanische Gericht unzuständig gewesen. Der Beschluss des Bundesberufungsgerichts des Hauptstadtbezirks in USA v. Straker vom 1. September 2015 führt mit seiner 103-seitigen Begründung lehrreich in die strafrechtlichen Fragen und die internationale Rechtshilfe ebenso wie notwendigerweise die zugrundeliegenden Staatsangehörigkeitsfragen ein.