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Mittwoch, den 02. Sept. 2015

Grausame Geiselnehmer fechten Auslieferung an  

.   Geiselnehmer schlach­teten in Trinidad einen Ameri­kaner aus, als er unter­versorgt starb, und ver­steckten seine Teile, doch kamen ihre Straf­taten ans Licht, und sie wurden nach der Über­einkunft gegen Geisel­nahmen an die USA ausge­liefert. Dort vertei­digte sich die Bande mit der Rüge, das Opfer habe die ameri­kanische Staats­angehörig­keit betrüge­risch erworben. Weder die Inter­national Con­vention Against the Taking of Hos­tages noch der Hostage Taking Act in 18 USC §1203 sei auf sie anwend­bar. Somit sei das ameri­kanische Gericht unzu­ständig gewesen. Der Beschluss des Bundes­berufungs­gerichts des Haupt­stadt­bezirks in USA v. Straker vom 1. Septem­ber 2015 führt mit seiner 103-seitigen Begrün­dung lehr­reich in die straf­rechtli­chen Fragen und die inter­nationale Rechts­hilfe ebenso wie notwen­diger­weise die zugrun­deliegen­den Staats­angehö­rigkeits­fragen ein.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.